Lade- & Wiederlade-Lehrgang nach §21 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Referent:
Thomas Malcher

Lehrgangsdauer:
ca. 2 Tage

Kosten:
180,- pro Person

Lehrgang für:
• ????

 

Prüfung & Zeugnis:
Die Prüfung erfolgt vereins- & verbandsunabhängige durch mich persönlich.
Die Prüfung erfolgt am Ende des Lehrganges vor Ort.
Ich besitze eine entsprechende Genehmigung vom LKA-Hessen über die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition.
Bei bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Fachkundezeugnis mit dem er bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach §27 SprengG beantragen kann.

Inhalt des Lehrgangs:
Laden und Wiederladen von Patronen

Ablauf:
An 2 Tagen gibt es neben Vorträgen auch praktische Übungen an von mir mitgebrachten Waffen aller Art.
Der Lehrgang dauert von morgens ca. 9 bis mittags 14 Uhr.
???Hinweis individuelles Angebot???

Teilnahmevoraussetzung:
• Mindestalter 21 Jahre
• Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zum Lehrgang sind mitzubringen:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Personalausweis

Verpflegung während des Lehrganges:
Wir stellen kostenlos Kalt- und Heißgetränke zur Verfügung.

Zur Verfügung gestelltes Schulungsmaterial:
Alle Teilnehmer erhalten das
"Waffensachkundebuch zum offiziellen Fragenkatalog
für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG des Bundesverwaltungsamtes
mit den aktuellen WaffG-Änderungen".

Das Buch dient der Vorbereitung auf die Prüfung ist aber auch danach ein gutes Nachschlagewerk für waffenrechtliche und waffentechnische Begriffe und Fragen.

Aktuelle Lehrgangstermine:
14.9. Stockstadt
18.10. Gau-Bickelhausen
23.11. Frankfurt (Main)

ACHTUNG: Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ZWINGEND zur Teilnahme am Lehrgang im Original vorzulegen!
Der Gesetzgeber verbietet die Lehrgangsteilnahme ohne eine vorliegende gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitungszeiten für solche Anträge eventuell etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beantragen Sie daher bitte unmittelbar mit Lehrgangsanmeldung Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Ihrer zuständigen Behörde / Waffenamt / Sprengstoffamt!

Sie wollen, dass wir den Lehrgang bei Ihnen abhalten?

Rufen Sie einfach an unter:
Tel 0 60 71 – 20 727-0

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